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DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V., Lahnstr. 120, D-65195 Wiesbaden Referent Vorderlader
Ausführungsregel Nr.1 Vorderlader
Grundlage: Sportordnung Regel Nr.: 7.0.2.2.1.1 Das Pulver darf nur in Behältern mit für jeden Schuss einzeln abgemessenen oder abgewogenen Pulvermengen auf den Schießstand gebracht werden. Die Empfehlung des DSB zum Transport von Pulver ist zu beachten. Empfehlung: Der Transport des Pulvers zum Schießstand ist mit Verpackungen durchzuführen, die im Einzelhandel angeboten werden. Dies erfolgt durch Glas- oder Kunststoffbehältnisse, die im Einzelhandel ungefüllt angeboten werden, und der Befüllung durch Sportschützen dienen. Nicht erforderlich ist in diesen Fällen eine UN- geprüfte Verpackung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Verschlüsse der Einzelbehältnisse ein Verschütten des Pulvers beim Ladevorgang ausschließen. Nachfolgend sind im Bild Beispiele solcher Behältnisse dargestellt. 11.November 2006 Original des DSB
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