Für unsere Vorderladerschützen

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Ins Archiv gestellt

Am:

20.09.2008

Von:

Volker Ehrchen

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V., Lahnstr. 120, D-65195 Wiesbaden
Referent Vorderlader

Ausführungsregel Nr.1
Vorderlader

Grundlage: Sportordnung Regel Nr.: 7.0.2.2.1.1
Das Pulver darf nur in Behältern mit für jeden Schuss einzeln
abgemessenen oder abgewogenen Pulvermengen auf den Schießstand
gebracht werden. Die Empfehlung des DSB zum Transport von Pulver ist
zu beachten.
Empfehlung: Der Transport des Pulvers zum Schießstand ist mit Verpackungen
durchzuführen, die im Einzelhandel angeboten werden. Dies erfolgt
durch Glas- oder Kunststoffbehältnisse, die im Einzelhandel ungefüllt
angeboten werden, und der Befüllung durch Sportschützen dienen.
Nicht erforderlich ist in diesen Fällen eine UN- geprüfte Verpackung.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Verschlüsse der
Einzelbehältnisse ein Verschütten des Pulvers beim Ladevorgang
ausschließen.
Nachfolgend sind im Bild Beispiele solcher Behältnisse dargestellt.
11.November 2006                                                                             Original des DSB

Vorderlader-DSB